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Prüfungsordnung Erweiterungsfach - Beifach in Kombination mit BK oder Musik

Fachspezifische Teile der Prüfungsordnung Lehramt für das Erweiterungsfach Geographie Beifach in Kombination mit dem Fach Bildende Kunst oder Musik

Beifach in Verbindung mit dem Fach Bildende Kunst oder Musik

 

§ 1   Studienumfang

Im Beifach Geographie in Verbindung mit dem Fach Bildende Kunst oder Musik sind insgesamt 68 ECTS-Punkte zu erwerben, davon entfallen

– 60 ECTS-Punkte auf fachwissenschaftliche Pflichtmodule,

– 3 ECTS-Punkte auf fachwissenschaftliche Wahlmodule und

– 5 ECTS-Punkte auf Fachdidaktik-Module.

 

§ 2   Studieninhalte

(1)        Fachwissenschaftliche Pflichtmodule (60 ECTS-Punkte)

Veranstaltung

Art

P/WP

ECTS

SL/PL

Bevölkerungs- und Sozialgeographie

V+Ü

P

5

PL

Biogeographie

V+Ü

P

5

PL

Geländetage im Freiburger Raum

Pr

P

2

SL

Geländeübung (drei bis fünf Tage)

Pr

P

2

SL

Geographie des ländlichen und des städtischen Raumes

V+Ü

P

5

PL

Geographie von Wirtschaft und Entwicklung

V+Ü

P

5

PL

Geomatik I

V+Ü

P

5

PL

Geomorphologie

V+Ü

P

5

PL

Grundlagen der Meteorologie

V+Ü

P

3

SL

Klimageographie

V+Ü

P

5

PL

Regionale Geographie außereuropäischer Räume

V/S

P

3

PL

Regionale Geographie Deutschlands

V/S

P

3

PL

Studieneinführung Lehramt Geographie

S+Ü

P

2

SL

Vertiefung Physische Geographie

S

P

5

PL

Wirtschaftsgeographie

V+Ü

P

5

PL

Die Belegung des Moduls Geländetage im Freiburger Raum setzt die erfolgreiche Absolvierung des Moduls
Studieneinführung Lehramt Geographie voraus.

 

(2)        Fachwissenschaftliche Wahlmodule (3 ECTS-Punkte)

Veranstaltung

Art

P/WP

ECTS

SL/PL

Ausgewählte Forschungsmethoden

V/Ü

WP

3

PL

Geomatik II V+Ü WP 3 PL

Grundlagen der Fernerkundung

V+Ü

WP

2

PL

Grundlagen der Hydrologie

V+Ü

WP

3

SL

Interpretation topographischer und thematischer Karten

Ü

WP

3

PL

Landschaftszonen und Großräume der Erde

V

WP

3

PL

Methoden empirischer Regional- und Sozialforschung für Nebenfachstudierende

Pr

WP

3

PL

Regionale Geographie Europas

V/S

WP

5

PL

Regionalstudien

S

WP

5

PL

Es müssen fachwissenschaftliche Wahlmodule im Umfang von insgesamt 3 ECTS-Punkten belegt werden.
Darüber hinaus belegte Wahlmodule werden nicht für die Notenbildung berücksichtigt. Die Belegung
des Moduls Geomatik II setzt die erfolgreiche Absolvierung des Moduls Geomatik I voraus.

 

(3)        Fachdidaktik-Modul (5 ECTS-Punkte)

Veranstaltung

Art

P/WP

ECTS

SL/PL

Fachdidaktik II – Grundlagen der Unterrichtsdidaktik

S

P

5

PL

 

§ 3 Orientierungsprüfung
Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in einem der folgenden Module die studienbegleitende Prüfungsleistung erbracht wurde:
– Bevölkerungs- und Sozialgeographie,
– Biogeographie,
– Geographie des ländlichen und des städtischen Raumes,
– Geomorphologie,
– Wirtschaftsgeographie.

abweichende Regelung bei Studienbeginn vor dem 30.9.2012

Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn zwei Modulprüfungen erfolgreich abgelegt wurden:

– eine Modulprüfung aus den Modulen „Geographie des ländlichen und des städtischen Raumes“, „Wirtschaftsgeographie“, „Bevölkerungs- und Sozialgeographie“, „Geographie von Wirtschaft und Entwicklung“ und

– eine Modulprüfung aus den Modulen „Geomorphologie“, „Biogeographie“ und „Klimageographie“.

 § 4 Zwischenprüfung
Im Beifach Geographie in Verbindung mit dem Fach Bildende Kunst oder Musik ist keine Zwischenprüfung
erforderlich

 

In § 5 Notenbildung, § 6 Wiederholung studienbegleitender Prüfungen, § 7  Lehr- und Prüfungssprache gelten die entsprechenden Regelungen der fachspezifischen Bestimmungen des Hauptfachs Geographie.