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Informationen zum Berufspraktikum

Studierende im Studiengang Master Geographie des Globalen Wandels unterliegen einer Praktikumspflicht. Das Berufspraktikum ist Bestandteil des Studiums und hat einen Umfang von 10 ECTS-Punkten. Die Prüfungsordnung empfiehlt die Ableistung der Praktikumspflicht zwischen dem zweiten und dritten Semester. Je nach Zeitpunkt der Exkursion bzw. der Projektstudie kann es jedoch sinnvoll sein einen anderen Zeitpunkt für das Berufspraktikum zu wählen.

Das Praktikum muss eigenverantwortlich organisiert werden. Auf der Homepage der Geographie, sowie bei der Studienkoordination, finden Sie eine Datenbank möglicher Praktikumsanbieter auf Basis bisher abgeleisteter Praktika.

Rahmenbedingungen

  • Das Praktikum soll Einblicke in potentielle Berufsfelder bieten, die mit dem Studiengang Master Geographie des Globalen Wandels verbunden sind. Die Ausrichtung des Praktikums und der Praktikumsgeber ist daher so zu wählen, dass diese Zielsetzung erreicht werden kann.
  • Die Mindestdauer des Praktikums beträgt sieben Wochen in Vollzeit (275 Arbeitsstunden). Das Praktikum kann aufgeteilt in zwei mindestens dreiwöchige Praxisphasen beim gleichen Praktikumsgeber absolviert werden.
  • Die vorgesehene wöchentliche Arbeitszeit entspricht der einer Vollbeschäftigung. Abweichungen davon müssen mit der Studiengangsberatung im Vorfeld abgesprochen werden. Die Anerkennung studienbegleitenden Hilfskrafttätigkeiten ist generell nicht möglich.
  • Weitere Rahmenbedingungen sind der Praktikumsordnung für den Studiengang zu entnehmen, die Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen finden.

Ablauf

  1. Der/Die Studierende organisiert und wählt eine Praktikumsstelle in eigener Verantwortung.
  2. Die Studienfachberatung bestätigt die Geeignetheit der Praktikumsstelle gemäß den Richtlinien der Prüfungsordnung vor dem Antritt des Praktikums. Dafür ist ein Nachweis über die geplante Dauer des Praktikums, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit sowie eine Beschreibung der für die Praktikantin/den Praktikanten vorgesehenen Aufgaben vorzulegen.
  3. Durchführung des Praktikums.
  4. Die Leiterin/der Leiter der Praktikumsstelle bescheinigt nach dem Praktikum die Dauer des Praktikums, den Arbeitsumfang sowie die tatsächlich durchgeführten Tätigkeiten. Diese Bescheinigung ist der Studienfachberatung vorzulegen. Die Studienfachberatung übermittelt die Unterlagen nach Anerkennung an das Prüfungsamt.